Arbeitssicherheit

Wir legen grossen Wert auf die Arbeitssicherheit unserer Mitarbeiter. Vor jedem Einsatz werden unsere Kandidaten von uns persönlich über das richtige Verhalten, die Arbeitskleidung und die allgemeinen Regeln, welche am jeweiligen Einsatzbetrieb gelten, informiert.

Jeder unserer Mitarbeiter bekommt von uns einen persönlichen Sicherheitspass der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS. In diesem Sicherheitspass werden alle wichtigen Informationen über die berufliche Grundausbildung, die Weiterbildung, den Besuch von Instruktionen und Kursen eingetragen, die sich auf die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und der Gesundheit von temporären Arbeitskräften ausrichtet. Unsere Kandidaten erhalten auf Wunsch eine persönliche Schutzausrüstung bzw. Arbeitskleidung von uns.

EU-Bewerber

Die Schweiz ist ein attraktives Land für Arbeitnehmer aus dem EU-Raum. Die hohe wirtschaftliche Stabilität unterstützt einen flexiblen Arbeitsmarkt mit guten Grundlöhnen. Neben dem hohen Schweizer Frankenkurs vereinfachen die, zwischen der Schweiz und der EU in den Bilateralen Verträgen II geregelte Personenfreizügigkeit den Zuzug in die Schweiz.

Führerschein

Der ausländische Führerausweis der Kategorie B für das Führen von Personenkraftwagen (PKW) muss innerhalb von 12 Monaten gegen den Schweizer Führerausweis getauscht werden. Für diesen Umtausch ist das Vorlegen eines aktuellen Sehtests notwendig.

Lohn

Das Gehalt wird unter Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) in Schweizer Franken ausbezahlt. Nach Absprache kann die Lohnzahlung jeweils Ende Monat oder wöchentlich erfolgen.

Sozialabgaben

Die Sozialabgaben sind abhängig vom Alter, Einkommen und Beruf. Gedeckt werden durch die Sozialversicherungsbeiträge folgende Leistungen:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Invalidität (IV)
  • Berufliche Vorsoge (BVG)
  • Unfall (BU & NBU)
  • Krankentaggeld (KTG)

Je nach Gesamtarbeitsvertrag können zusätzliche Abgaben vereinbart werden, wie etwa frühzeitiger Arbeitsrücktritt (FAR), Paritätsfonds, Ausbildungsfonds, etc.

Krankenkasse

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und wird privat zwischen dem Arbeitnehmer und einer frei wählbaren Krankenkasse abgeschlossen. Der Abschluss muss innerhalb von 90 Tagen nach Arbeitsantritt vertraglich geregelt sein. Eine bestehende ausländische Versicherungspolice kann dann behalten werden, wenn diese einen Auslandschutz, respektive eine adäquate Schadensdeckung bietet.

Unfallversicherung

Arbeitnehmer sind ab 8 Stunden wöchentlicher Arbeitsleistung gesetzlich gegen betrieblichen und nichtbetrieblichen Unfall versichert. Dabei wird die Prämie für die betriebliche Versicherung vom Arbeitgeber, jene für die nichtbetriebliche Versicherung vom Arbeitnehmer getragen. Die Abrechnung erfolgt automatisch mit der Lohnabrechnung.

Kinderzulagen

Eltern, welche arbeitstätig sind, haben einen rechtlichen Anspruch auf Kinderzulagen. Die Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber und die Zulagen werden Ende Monat ausbezahlt. Im Kanton Zug wird für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr eine monatliche Kinderzulage von 300 Franken ausbezahlt. Kinder in Ausbildung erhalten bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zum 25. Geburtstag, eine Ausbildungszulage von 300 Franken (17. und 18. Altersjahr) bzw. von 350 Franken (ab 19. Altersjahr).

Quellensteuer

Quellensteuerpflichtig sind alle ausländischen Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).Die Quellensteuer wird auf dem Bruttogehalt erhoben. Der Tarif ist progressiv und kantonal geregelt. Anerkennung von Berufsabschlüssen Grundsätzlich werden Berufsabschlüsse sowie –zeugnisse länderübergreifend anerkannt. Fallbezogen können aber Ausbildungsdauer, Berufspraxis oder Sprachkenntnisse in der Schweiz abweichen.

Unterkunft

Gerne vermitteln wir in Ergänzung zu einer neuen Arbeitsstelle eine passende Unterkunft gratis. Die Kosten sind von der Ausstattung abhängig und belaufen sich auf ca. CHF 400.- bis 700.- im Monat. Diese werden vom Arbeitnehmer bezahlt.

Meldepflicht

Zuzüger sind verpflichtet, sich innerhalb der ersten 8 Tage bei ihrer Wohngemeinde anzumelden. Das Ausüben einer Erwerbstätigkeit verlangt die Erfüllung der Meldepflicht.

Meldeverfahren (Bewilligung für 90-tägige Erwerbstätigkeit)

Bürger von EU- & EFTA-Mitgliedstaaten haben Anspruch auf Aufenthalt, sofern sie innerhalb eines Kalenderjahrs einer auf 3 Monate befristeten Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Registrierung wird über das Meldeverfahren geregelt, welches wir mit der Vertragsunterzeichnung für Sie vornehmen können.

Kurzaufenthaltsbewilligung – Ausweis L

Darunter versteht man ausländische Arbeitnehmer, welche sich befristet (in der Regel weniger als 1 Jahr)mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Die Bewilligung wird erteilt wenn Sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, eine Unterkunft haben und krankenversichert sind.

Jahresaufenthaltsbewilligung – Ausweis B

Die Aufenthaltsbewilligung von Angehörigen von EU-/EFTA-Mitgliedstaaten hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Sie wird erteilt, wenn man einen Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt.

Niederlassungsbewilligung – Ausweis C

Wir nach fünf oder zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz erteilt und hat ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht.

Familiennachzug

Ehepartner und Kinder (bis 21. Jahre) können Ihnen in die Schweiz folgen. Dies gilt auch für Eltern oder Schwiegereltern, wenn Sie für deren Unterhalt aufkommen.

Mutterschaftsentschädigung

Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung besteht, wenn eine Frau zum Zeitpunkt der Geburt mindestens 5 Monate erwerbstätig und 9 Monate in einer obligatorischen Krankenversicherung versichert war. Die Zahlung beträgt 80% des vorgängigen durchschnittlichen Einkommens und wird für eine maximale Dauer von 14 Wochen geleistet.

Schulsystem

In der Schweiz gibt es eine Schulpflicht. In Ausnahmefällen können Kinder gegen Einreichen eines Gesuchs und dessen Bewilligung vom Unterricht dispensiert werden. Die Kosten für Kindergarten und Schule werden von den Steuereinnahmen gedeckt.

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